Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung ist in ein Deutschland ein heikles Thema. Dieser Beitrag soll etwas Licht in die Thematik bringen.

Was wird bei der Vorratsdatenspeicherung gespeichert?

Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man das Speichern von Metadaten für einen bestimmten Zeitraum. Zu den Metadaten zählen das Datum, die Uhrzeit und die Dauer eines Telefonats oder eines Textnachrichten-Verlaufs sowie die Namen, die Rufnummern und Standorte der beteiligten Gesprächspartner. Bei der Internetnutzung werden ebenfalls der Zeitpunkt, die Dauer und darüber hinaus die IP-Adresse gespeichert. Die Inhalte einer Kommunikation – mit Ausnahme von Textnachrichten – werden dabei nicht aufgenommen.

Welches Ziel steckt hinter der Datenspeicherung?

Mit Hilfe der Speicherung von Daten auf Vorrat sollen Straftaten rückblickend analysiert und nachvollzogen werden, um auf diese Weise zukünftige Verbrechen vorzubeugen.

Ob durch die Datenspeicherung das erhoffte Ziel erreicht werden kann, ist jedoch fraglich. So weist Frankreich seit Längerem eine ausgeweitete Speicherung auf, aber scheint sich offensichtlich nicht ausreichend gegen Terroranschläge schützen zu können.

Wie kam es zur Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung wurde 2007 mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ in Deutschland eingeführt. Ca. 35.000 Bürgerinnen und Bürger, die um den Verlust ihrer Privatsphäre fürchteten, reichten daraufhin beim Bundesverfassungsgericht eine Klage ein.

Das Verfassungsgericht erklärte 2010 das Gesetzt für verfassungswidrig, da es gegen das im Grundgesetz niedergeschriebene Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) verstoße. Zudem kritisierte das Gericht die unzureichende Sicherheit der gespeicherten Daten.

Das vieldiskutierte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat jedoch am 18. Dezember 2015 wieder in Kraft. Im Unterschied zum Vorgänger ist die Speicherung von E-Mail-Daten nicht mehr beinhaltet. Zudem werden andere Metadaten, wie beispielsweise Telefondaten, im Vergleich zu früher nicht mehr sechs Monate, sondern nur noch zehn Wochen gespeichert.

Neuste Entwicklungen

Großbritannien möchte die datenspeicherung in der IT ausweiten – Erweiterung auf Geräte und nicht nur Personen (IoT). Damit lässt sich z.B. erfahren, wer, wann und wo mit welchem Gerät online war. Eine Verknüpfung von personenbezogenen Daten und Gerätespezifika wird damit möglich und es ergeben sich neue Möglichkeiten zur Überwachung.

Quellen:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-01/vorratsdatenspeicherung-klage-baum-hirsch-leutheusser-schnarrenberger

http://www.bpb.de/dialog/netzdebatte/202219/vorratsdatenspeicherung

http://relevant.at/politik/europa/12840/d-urteilsverkuendigung-zur-vorratsdatenspeicherung.story

https://www.tagesschau.de/inland/vds-bundestag-101.html

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